Inklusion

Schüler und Schülerinnen, die einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben, dürfen auch für die weiterführende Schule wählen, ob sie an einer Regelschule inklusiv oder am SBBZ mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt unterrichtet werden. Die Erziehungsberechtigten stellen bereits Ende Klasse 4 den Antrag auf inklusive Beschulung.  

Aktuell werden an der Nebeniusrealschule 4 Schüler und Schülerinnen inklusiv beschult. Die Schüler und Schülerinnen nehmen am Regelunterricht der jeweiligen Klasse teil. Zusätzlich werden sie von einer Sonderpädagogin unterstützt, entsprechend ihrem Förderschwerpunkt. Die Unterstützung kann in Form von Einzelförderung erfolgen, durch Förderung in einer Gruppe und durch Unterricht in der Klasse. Für die Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung gibt es einen eigenen Bildungsplan. Schüler dieser Förderschwerpunkte werden, wenn sie dem Unterricht der allgemeinen Schule nicht mehr folgen können, nach eigenen (Wochen-) Plänen unterrichtet. Diese Pläne werden gemeinsam von den Regelschullehrern und der Sonderpädagogin erstellt mit Blick individuell auf den Schüler/ die Schülerin. 

 Die Sonderpädagogin ist aktuell 10 Wochenstunden an der NRS.